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Schutz der persönlichen Integrität

 

Die persönliche Integrität von Mitarbeitenden und Personen, welche kirchliche Angebote nutzen, ist den Verantwortlichen in der Kirchgemeinde und der Landeskirche wichtig.

Der Kirchenrat hat verschiedene Massnahmen zum Schutz vor Grenzverletzungen wie sexueller Belästigung, Mobbing, Diskriminierung oder Androhung von Gewalt ergriffen.

Führungspersonen der Gemeinden und der Kantonalkirche werden für das Thema sensibilisiert und lernen, ihre Verantwortung auch in diesem Bereich wahrzunehmen.

Sollte es trotzdem zu einer Grenzverletzung kommen, erhalten Betroffene rasch und unkompliziert Beratung und fachliche Unterstützung.

Für eine vertrauliche und kostenlose Beratung können Sie sich bei folgenden Fachpersonen melden:

 

 

Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.


 

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